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Mein Hund braucht eine Impfung...

Schlägt man den Impfausweis auf, wird man erstmal von vielen bunten Aufklebern überrascht, die kleine Kürzel auf sich tragen.
Oft stellt sich dann die Frage: Was hat man gerade geimpft? Was ist überhaupt notwendig? Brauche ich wirklich einen Tollwutschutz?
Um das alles zu verstehen,  fassen wir Ihnen die wichtigsten Impfstoffe mal kurz zusammen.

 


Unterschied zwischen Lebend- und inaktiver Impfstoff

 

Lebendimpfstoff



Ein Lebendimpfstoff besteht aus einer sehr geringen Menge an vermehrungsfähigen Krankheitserreger. Diese sind allerdings so abgeschwächt, dass sie selbst nicht in der Lage sind die Erkrankung auszulösen.
Lebendimpfstoffe werden entweder als Injektion verabreicht oder oral als Schluckimpfung zu sich genommen.
Der Vorteil bei diesem Impfvorgang ist, das nach der Grundimmunisierung ein längerer Impfschutz besteht.

 

Inaktiver Impfstoff



Totimpfstoffe genannt enthalten nur abgetötete Krankheitserreger, das heißt, dass sie sich nicht mehr vermehren können. Oft sind auch nur Bestandteile der Erreger im Impfstoff erhalten.

Bei beiden Impfstoff arten  werden Eindringlinge werden vom Immunsystem erkannt. Es werden Antikörper gegen die eigentlichche Krankheitserreger gebildet sowie Gedächtniszellen, die diese auch später wieder erkennen. So werden die Krankheitserreger vom Immunsystem erfolgreich bekämpft, so dass die jeweilige Krankheit erst gar nicht ausbrechen kann.




SHPPi



In diesem Fall steht das S für Staupe, H für infektiöse Hepatitis, P für Parvovirose und i für eine Zwingerhustenkomponente (Parainfluenza).

Dies sind alles Lebendimpfstoffe. Die erste Impfung erfolgt ab der achten Lebenswoche und wird dann in vier Wochen wiederholt, um die Grundimmunisierung zu beenden.


Im ersten Lebensjahr ist zu überlegen, dass die zu impfenden Welpen in der 8.Woche noch von der Mutter übernommene Antiköper im Blut haben können. Diese haben die Welpen bis dahin geschützt und diese werden jetzt abgebaut. Allerdings können sie Bestandteile der Impfstoffvirus abfangen, so dass diese erste Impfung für das Immunsystem nicht ausreichend repräsentant ist.
Besteht ein hoher Infektionsdruck, wie z.B. bei uns gerade durch Staupeinfizierte Füches und Marder, ist eine 3.Impfung in der 16.Lebenswoche zu überlegen.


Nun ist Ihr Vierbeiner für ein ganzes Jahr geschützt.
Nach einer Wiederholulngsimpfung nach einem Jahr müssen die Krankheitskomponenten Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Parainfluenza nur noch alle 2-3 Jahre nachgeimpft werden.

 



Leptospirose


Die Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche, Weil-Krankheit) ist eine bakterielle Erkrankung, die  durch das verschiedene Leptospirosebakterienstämme verursacht wird.
Ein Impfstoff gegen Bakterien ist immer nur ein Jahr wirksam, daher muss die Leptospirose jährlich geimpft werden.
In den meisten Fällen ist Leptospirose in einer Kombinationsimpfung mit SHPPi vorhanden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, es in einer Einzelimpfung zu verabreichen.

 

 

Tollwut

Auch hier handelt es sich um einen inaktiven Impfstoff.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine Viruserkrankung mit dem sogenannten Lyssa-Virus, er konzentriert sich speziell auf die Nervenzellen.


Durch einen Biss mit infiziertem Speichel wird das Lyssa-Virus übertragen aber auch eine orale Infektion ist möglich, jedoch selten.
Hauptüberträger ist der Rotfuchs, in Deutschland und anderen Ländern Europas wird seit vielen Jahren mit Impfköder gegen Tollwut angekämpf. Mit Erfolg! Seit 2008 gilt Deutschland als Tollwut frei.



Trotzdem ist Tollwut eine tödliche endende Infektionskrankheit und meldepflichig! Daher sollten Hunde schon aus Sicherheitsgründen geimpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern, es sei denn im entsprechenden Land besteht eindeutig Tollwutfreiheit.



Eine Tollwutimpfung ist immer Pflicht, wenn man mit dem Hund ins Ausland fährt. Für den Grenzübergang ist nur eine Tollwutimpfung gültig, die nach Implantation oder Kontrolle eines Mikrochips erfolgt ist und dies alles im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist. Eine erstmalig erfolgte Tollwutimpfung ist erst 21 Tage nach der Impfung gültig. Ebenso ist zu beachten, dass bei Überschreiten des eingetragenen gültigen Impfintervalles - in der Regel 3 Jahre nach der letzten Impfung - erneut wieder 21 Tage abgewartet werden müssen, bis die Tollwutimpfung wieder ihre Gültigkeit erlangt hat.

 


Innerhalb Deutschlands muss auch auf Aufstellungen und Hundeprüfungen oder Wettberben eine gültige Tollwutimpfung vorliegen.


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